
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Ch. Müller
Fachanwalt für Bank-
und Kapitalmarktrecht
in der Wirtschaftskanzlei Müller-Hof
Beethovenstraße 5
D - 76133 Karlsruhe
Tel. 07 21 - 9 85 67-0
Fax 07 21 - 9 85 67-77
www.mueller-hof.de
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Dr. Ulrich Ch. Müller
Ihr Spezialist für das Bank- und Kapitalanlagerecht
Ich bin seit 25 Jahren als Justitiar, anwaltlicher Berater, Vertreter und Prozessbevollmächtigter auf allen Gebieten des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Über 20 Jahre habe ich als Anwalt und als Justitiar von Prüfungsverbänden der Volks- und Raiffeisenbanken die Kreditgenossenschaften aus sechs Bundesländern in allen bankrechtlichen Fragen außergerichtlich und gerichtlich beraten und vertreten. Ich gehöre daher zu einem relativ kleinen Kreis hoch spezialisierter "Bank-Rechtsanwälte" in Deutschland.
Gerade das Bankrecht erfordert den Spezialisten, der aufgrund seiner einschlägigen Erfahrung und umfassenden Kenntnis des aktuellen Bankrechts in der Lage ist, den für jeden Rechtsfall problematischen "casus knaxus" sofort zu erkennen, den Sachverhalt gezielt aufzuarbeiten und kurzfristig sachgerechte Lösungsvorschläge bzw. eine Einschätzung der Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu liefern. Der Bankrechtsspezialist ist daher in der Lage, den Prozessverlauf besser steuern zu können und schon in der vorgerichtlichen Beratung teure Fehlentscheidungen zu vermeiden sowie - soweit sinnvoll - sachgerechte Vergleiche zu entwickeln. Die Bearbeitung eines Falls durch den ausgewiesenen Spezialisten und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist damit die erfolgreichste und wegen der größtmöglichen Vermeidung von Fehlentscheidungen im Ergebnis für den Mandanten meist auch die kostengünstigste Alternative.