Dr. Ulrich Ch. Müller - Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


Beruflicher Werdegang

Nach dem Abitur 1970 absolvierte ich eine Lehre zum Bankkaufmann bei der BHF-Bank in Frankfurt a.M.

Das erste juristische Staatsexamen nach dem Studium in Freiburg i.Br. schloss ich im Jahr 1977 ebenso wie das zweite Staatsexamen beim Oberlandesgericht Oldenburg im Jahr 1980 mit einem Prädikatsexamen ab.

Anschließend promovierte ich neben einer Anstellung an einem Lehrstuhl der Universität Freiburg i.Br. mit einem persönlichkeitsrechtlichen Thema.

1983 wurde ich als Rechtsanwalt zugelassen

Von 1984 bis 2004 betreute und vertrat ich mit Erfolg als Anwalt und als Justitiar von Prüfungsverbänden der Volks- und Raiffeisenbanken die Kreditgenossenschaften aus sechs Bundesländern in allen bankrechtlichen Fragen außergerichtlich und durch Übernahme deren Prozessführung.

Im Jahre 2004 habe ich mich dann als unabhängiger Anwalt niedergelassen, um seitdem bundesweit eine Vielzahl von Banken und mehre genossenschaftliche Spitzeninstitute anwaltlich zu beraten sowie außergerichtlich und gerichtlich zu vertreten.

Anfang 2008 wurde mir nach abgelegter Prüfung die Befugnis zur Führung des mit Jahresbeginn neu geschaffenen Titels eines "Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht" verliehen.